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Die konstituierende Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau

findet am 22. April 2026 um 20:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Grebenau statt.

TAGESORDNUNG

1.

Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister

2.

Feststellung des am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehörende Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung

3.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

4.

Wahl des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

5.

Wahl der Stellvertreter des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
a)         1. Stellvertreter/in
b)         2. Stellvertreter/in

6.

Wahl der/des Schriftführers/in und ihres/seines Stellvertreters

7.

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte sowie über Einsprüche nach § 25 KWG

a)         Stadtverordnetenversammlung
a.1)     Einsprüche
a.2)     Gültigkeit

b)         Ortsbeirat
b.1)     Einsprüche
b.2)     Gültigkeit

8.

Wahl eines Wahlprüfungsausschusses

9.

Änderung der Hauptsatzung:

a)         Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der Stellvertreter des/der

           Stadtverordnetenvorstehers/in
b)         Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte
c)         Neufestsetzung der Zahl und/oder der Aufgabenbereiche der Ausschüsse
d)         Erhöhung oder Herabsetzung der Mitgliederzahl in den Ausschüssen

10.

Wahl der Ausschussmitglieder
(oder: Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren)

11.

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und                                        Stellvertreter

a)         Gemeindeverwaltungsverband Feldatal/Grebenau/Romrod/Schwalmtal
b)         Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
c)         ekom21 – KGRZ Hessen
d)         Wasser- und Bodenverband
e)         Umwelt- und Landschaftspflegeverband Alsfeld
f)         Seniorenbeirat des Vogelsbergkreises

12.

Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der                                          ehrenamtlichen Stadträte/innen

13.

Mitteilungen und Anfragen

Grebenau, den 09.04.2026

gez. Lars Wicke

Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen zum 23. Dezember 2025 entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen. Diese Änderung betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse.

Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.

Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, dass die Stadt Grebenau keine Kenntnis mehr über Feste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen erhält. Auch Polizei und weitere Behörden werden nicht vorab informiert.

Empfehlung der Stadt Grebenau

Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, empfiehlt die Stadt Grebenau insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.

Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.

Eine frühzeitige Abstimmung bietet fachliche Hinweise und Beratung, Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Lärm-, Verkehrs- oder Brandschutz), bessere Koordination mit Sicherheits- und Einsatzkräften, die Möglichkeit, organisatorische Risiken im Vorfeld zu reduzieren.

Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt.

Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz usw. unverändert fort.

Die Stadt Grebenau setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.

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