Aktuelles aus Grebenau

Die nächste öffentlichen Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau

findet am 10. Juni 2026 um 20:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Reimenrod statt.

TAGESORDNUNG

 

Öffentlicher Teil

1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Satzung zur 3. Änderung der Kindertageseinrichtungssatzung und der Kostenbeitragssatzung

3.

Bericht gemäß § 28 GemHVO zum Haushaltsjahr 31.12.2025

4.

Wasserbeschaffungsverband Hatterode/Wallersdorf
hier: Wahl von 2 Vertretern aus Wallersdorf

5.

Antrag der CDU - Sprunggrube Astrid Lindgren Schule

6.

Bericht aus dem GVV

7.

Mitteilungen und Anfragen

Grebenau, den 27.05.2026

gez. Carsten Ritz

©️Feuerwehr Grebenau

Am Donnerstag, dem 14.05., kam es gegen 14:50 Uhr auf der L3161 zwischen Grebenau und dem Ortsteil Udenhausen zu einem schweren Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen und insgesamt vier verletzten Personen.

Aus bislang ungeklärter Ursache kollidierten zwei Pkw, die jeweils mit zwei Personen besetzt waren, frontal miteinander. Durch die Wucht des Aufpralls wurde ein Fahrzeug in den Straßengraben geschleudert, während das zweite Fahrzeug gegen die Leitplanke prallte. Beide Fahrzeuge wurden dabei erheblich beschädigt und erlitten einen Totalschaden.

Eine Person musste durch die Feuerwehr mithilfe hydraulischer Rettungsgeräte aus dem Fahrzeug befreit werden.
Hierfür wurde unter anderem die Fahrertür entfernt.

Parallel dazu sicherten die Einsatzkräfte die Unfallstelle ab und streuten ausgelaufene Betriebsstoffe ab.

Aufgrund der Verunreinigung und Beschädigungen der Fahrbahn wurde zusätzlich die Straßenmeisterei hinzugezogen.

Die Polizei machte zum Unfallgeschehen folgende Angaben:
Ein 38-jähriger Fahrer aus Richtung Grebenau kommend geriet am Ende einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit dem entgegenkommenden Fahrzeug eines 64-jährigen Mannes aus dem Kreis Hersfeld-Rotenburg.

Der 64-Jährige wurde schwer verletzt und mit dem Rettungshubschrauber Christoph 28 in ein Krankenhaus geflogen.
Seine Ehefrau erlitt leichte Verletzungen und wurde mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht.

Auch der mutmaßliche Unfallverursacher wurde leicht verletzt.
Sein Beifahrer blieb äußerlich unverletzt, wurde jedoch vorsorglich medizinisch untersucht.

Während der Rettungs- und Bergungsarbeiten blieb die L3161 voll gesperrt.

Insgesamt waren drei Rettungswagen, der Rettungshubschrauber Christoph 28 sowie 33 Einsatzkräfte der Feuerwehr im Einsatz.

Grebenau/Vogelsbergkreis – Die Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) treibt die Digitalisierung im öffentlichen Nahverkehr weiter voran: Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins aller Beteiligten am Dienstag, 5. Mai 2026, wurde ein neues Pilotprojekt der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) offiziell vorgestellt: Fahrgäste des Anruf-Linien-Taxis (ALT) der Linie VB-38 können ihre Fahrten ab sofort bequem online buchen.
Die Linie VB-38 verbindet die Stadt Grebenau und ihre Stadtteile Bieben, Eulersdorf, Reimenrod, Schwarz, Udenhausen und Wallersdorf mit dem Alsfelder Stadtteil Lingelbach bzw. der Kreisstadt Lauterbach, insbesondere dem Nordbahnhof und der Innenstadt sowie dem Stadtteil Wernges.
Mit der neuen Onlinebuchung wird der Zugang zum ALT-Angebot deutlich vereinfacht. Fahrgäste können ihren Fahrtwunsch schnell und unkompliziert digital anmelden – ein Anruf beim durchführenden Verkehrsunternehmen Taxi Schmidt ist dafür nicht mehr zwingend erforderlich. Die telefonische Anmeldung bleibt selbstverständlich weiterhin möglich.
Das Projekt basiert auf dem System T.DiMo des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV), dessen Unterstützung maßgeblich zur Umsetzung beigetragen hat. Die Buchung erfolgt entweder direkt über das Buchungsportal unter buchung.vgo.de, über die RMVgo-App oder über die Verbindungsauskunft auf www.vgo.de.

Nach einer erfolgreichen technischen Einführungsphase ist das System inzwischen stabil im Einsatz. Die VGO nutzt diese Gelegenheit, um das neue Angebot nun offiziell der Öffentlichkeit vorzustellen.
Der Erste Kreisbeigeordnete des Vogelsbergkreises Patrick Krug betont: „Mit der Onlinebuchung machen wir einen wichtigen Schritt hin zu einem moderneren und nutzerfreundlicheren Nahverkehr im ländlichen Raum. Gerade flexible Angebote wie das Anruf-Linien-Taxi profitieren von digitalen Lösungen.“
Auch der Bürgermeister der Stadt Grebenau Lars Wicke sieht klare Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger: „Das neue Buchungssystem erleichtert den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr erheblich.

Es ist ein echter Gewinn für die Mobilität in unserer Stadt und den Stadtteilen und stärkt die Attraktivität des Angebots.“
Sven Rischen, Prokurist der VGO, ergänzt: „Unser Ziel ist es, den Fahrgästen möglichst einfache und flexible Buchungsmöglichkeiten zu bieten. Mit der Onlinebuchung im ALT-Verkehr sammeln wir wichtige Erfahrungen für die Weiterentwicklung digitaler Services im gesamten VGO-Gebiet.“
Auch beim ausführenden Unternehmen Taxi Schmidt stößt die neue Lösung auf positive Resonanz: Die digitale Buchungsmöglichkeit ergänzt die bestehenden Abläufe und trägt dazu bei, die Disposition effizienter zu gestalten. Taxi-Schmidt-Geschäftsführer Shahzad Ahmed und Prokurist Jerry Ullah ergänzen: „Gleichzeitig bleibt die telefonische Buchung weiterhin ein wichtiger und verlässlicher Zugang für alle Fahrgäste“.

So funktioniert die Onlinebuchung: Fahrgäste können ihre Fahrten auf drei Wegen buchen:

1. Direkt im Buchungsportal unter buchung.vgo.de
2. Über die Verbindungssuche der RMVgo-App
3. In der Verbindungsauskunft auf www.vgo.de
Nach einer einmaligen Registrierung im Kundenkonto können gewünschte Fahrten ausgewählt und gebucht werden.

Gut zu wissen:

• Buchungen sind bis 60 Minuten vor Abfahrt möglich
• Vorausbuchungen sind bis zu 7 Tage im Voraus möglich
• Häufig genutzte Verbindungen können als Favoriten gespeichert werden
• Nicht benötigte Fahrten sollten rechtzeitig storniert werden
• Es gilt der RMV-Tarif; Fahrkarten sind auch beim Fahrpersonal erhältlich

Telefonische Buchung weiterhin möglich:

• Taxi Schmidt, Tel. 06631 4711
• Anmeldezeitraum täglich von 7 bis 19 Uhr
• Fahrten vor 8 Uhr müssen am Vortag angemeldet werden, keine Innerortsbedienung
Die aktuellen Fahrpläne sind auf www.vgo.de verfügbar. Weitere Informationen erhalten Fahrgäste außerdem im VGO-ServiceZentrum im Bahnhof Alsfeld.
Jetzt testen und einsteigen – die VGO lädt alle Fahrgäste ein, das neue Angebot auszuprobieren.

 

Die konstituierende Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau

findet am 22. April 2026 um 20:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Grebenau statt.

TAGESORDNUNG

1.

Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister

2.

Feststellung des am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehörende Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung

3.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

4.

Wahl des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

5.

Wahl der Stellvertreter des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
a)         1. Stellvertreter/in
b)         2. Stellvertreter/in

6.

Wahl der/des Schriftführers/in und ihres/seines Stellvertreters

7.

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte sowie über Einsprüche nach § 25 KWG

a)         Stadtverordnetenversammlung
a.1)     Einsprüche
a.2)     Gültigkeit

b)         Ortsbeirat
b.1)     Einsprüche
b.2)     Gültigkeit

8.

Wahl eines Wahlprüfungsausschusses

9.

Änderung der Hauptsatzung:

a)         Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der Stellvertreter des/der

           Stadtverordnetenvorstehers/in
b)         Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte
c)         Neufestsetzung der Zahl und/oder der Aufgabenbereiche der Ausschüsse
d)         Erhöhung oder Herabsetzung der Mitgliederzahl in den Ausschüssen

10.

Wahl der Ausschussmitglieder
(oder: Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren)

11.

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und                                        Stellvertreter

a)         Gemeindeverwaltungsverband Feldatal/Grebenau/Romrod/Schwalmtal
b)         Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
c)         ekom21 – KGRZ Hessen
d)         Wasser- und Bodenverband
e)         Umwelt- und Landschaftspflegeverband Alsfeld
f)         Seniorenbeirat des Vogelsbergkreises

12.

Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der                                          ehrenamtlichen Stadträte/innen

13.

Mitteilungen und Anfragen

Grebenau, den 09.04.2026

gez. Lars Wicke

Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen zum 23. Dezember 2025 entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen. Diese Änderung betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse.

Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.

Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, dass die Stadt Grebenau keine Kenntnis mehr über Feste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen erhält. Auch Polizei und weitere Behörden werden nicht vorab informiert.

Empfehlung der Stadt Grebenau

Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, empfiehlt die Stadt Grebenau insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.

Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.

Eine frühzeitige Abstimmung bietet fachliche Hinweise und Beratung, Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Lärm-, Verkehrs- oder Brandschutz), bessere Koordination mit Sicherheits- und Einsatzkräften, die Möglichkeit, organisatorische Risiken im Vorfeld zu reduzieren.

Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt.

Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz usw. unverändert fort.

Die Stadt Grebenau setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.