Aktuelles aus Grebenau

Grebenau/Vogelsbergkreis – Die Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) treibt die Digitalisierung im öffentlichen Nahverkehr weiter voran: Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins aller Beteiligten am Dienstag, 5. Mai 2026, wurde ein neues Pilotprojekt der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) offiziell vorgestellt: Fahrgäste des Anruf-Linien-Taxis (ALT) der Linie VB-38 können ihre Fahrten ab sofort bequem online buchen.
Die Linie VB-38 verbindet die Stadt Grebenau und ihre Stadtteile Bieben, Eulersdorf, Reimenrod, Schwarz, Udenhausen und Wallersdorf mit dem Alsfelder Stadtteil Lingelbach bzw. der Kreisstadt Lauterbach, insbesondere dem Nordbahnhof und der Innenstadt sowie dem Stadtteil Wernges.
Mit der neuen Onlinebuchung wird der Zugang zum ALT-Angebot deutlich vereinfacht. Fahrgäste können ihren Fahrtwunsch schnell und unkompliziert digital anmelden – ein Anruf beim durchführenden Verkehrsunternehmen Taxi Schmidt ist dafür nicht mehr zwingend erforderlich. Die telefonische Anmeldung bleibt selbstverständlich weiterhin möglich.
Das Projekt basiert auf dem System T.DiMo des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV), dessen Unterstützung maßgeblich zur Umsetzung beigetragen hat. Die Buchung erfolgt entweder direkt über das Buchungsportal unter buchung.vgo.de, über die RMVgo-App oder über die Verbindungsauskunft auf www.vgo.de.

Nach einer erfolgreichen technischen Einführungsphase ist das System inzwischen stabil im Einsatz. Die VGO nutzt diese Gelegenheit, um das neue Angebot nun offiziell der Öffentlichkeit vorzustellen.
Der Erste Kreisbeigeordnete des Vogelsbergkreises Patrick Krug betont: „Mit der Onlinebuchung machen wir einen wichtigen Schritt hin zu einem moderneren und nutzerfreundlicheren Nahverkehr im ländlichen Raum. Gerade flexible Angebote wie das Anruf-Linien-Taxi profitieren von digitalen Lösungen.“
Auch der Bürgermeister der Stadt Grebenau Lars Wicke sieht klare Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger: „Das neue Buchungssystem erleichtert den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr erheblich.

Es ist ein echter Gewinn für die Mobilität in unserer Stadt und den Stadtteilen und stärkt die Attraktivität des Angebots.“
Sven Rischen, Prokurist der VGO, ergänzt: „Unser Ziel ist es, den Fahrgästen möglichst einfache und flexible Buchungsmöglichkeiten zu bieten. Mit der Onlinebuchung im ALT-Verkehr sammeln wir wichtige Erfahrungen für die Weiterentwicklung digitaler Services im gesamten VGO-Gebiet.“
Auch beim ausführenden Unternehmen Taxi Schmidt stößt die neue Lösung auf positive Resonanz: Die digitale Buchungsmöglichkeit ergänzt die bestehenden Abläufe und trägt dazu bei, die Disposition effizienter zu gestalten. Taxi-Schmidt-Geschäftsführer Shahzad Ahmed und Prokurist Jerry Ullah ergänzen: „Gleichzeitig bleibt die telefonische Buchung weiterhin ein wichtiger und verlässlicher Zugang für alle Fahrgäste“.

So funktioniert die Onlinebuchung: Fahrgäste können ihre Fahrten auf drei Wegen buchen:

1. Direkt im Buchungsportal unter buchung.vgo.de
2. Über die Verbindungssuche der RMVgo-App
3. In der Verbindungsauskunft auf www.vgo.de
Nach einer einmaligen Registrierung im Kundenkonto können gewünschte Fahrten ausgewählt und gebucht werden.

Gut zu wissen:

• Buchungen sind bis 60 Minuten vor Abfahrt möglich
• Vorausbuchungen sind bis zu 7 Tage im Voraus möglich
• Häufig genutzte Verbindungen können als Favoriten gespeichert werden
• Nicht benötigte Fahrten sollten rechtzeitig storniert werden
• Es gilt der RMV-Tarif; Fahrkarten sind auch beim Fahrpersonal erhältlich

Telefonische Buchung weiterhin möglich:

• Taxi Schmidt, Tel. 06631 4711
• Anmeldezeitraum täglich von 7 bis 19 Uhr
• Fahrten vor 8 Uhr müssen am Vortag angemeldet werden, keine Innerortsbedienung
Die aktuellen Fahrpläne sind auf www.vgo.de verfügbar. Weitere Informationen erhalten Fahrgäste außerdem im VGO-ServiceZentrum im Bahnhof Alsfeld.
Jetzt testen und einsteigen – die VGO lädt alle Fahrgäste ein, das neue Angebot auszuprobieren.

 

Die konstituierende Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenau

findet am 22. April 2026 um 20:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Grebenau statt.

TAGESORDNUNG

1.

Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister

2.

Feststellung des am längsten ununterbrochen der Stadtverordnetenversammlung angehörende Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung

3.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

4.

Wahl des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

5.

Wahl der Stellvertreter des/der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
a)         1. Stellvertreter/in
b)         2. Stellvertreter/in

6.

Wahl der/des Schriftführers/in und ihres/seines Stellvertreters

7.

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte sowie über Einsprüche nach § 25 KWG

a)         Stadtverordnetenversammlung
a.1)     Einsprüche
a.2)     Gültigkeit

b)         Ortsbeirat
b.1)     Einsprüche
b.2)     Gültigkeit

8.

Wahl eines Wahlprüfungsausschusses

9.

Änderung der Hauptsatzung:

a)         Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der Stellvertreter des/der

           Stadtverordnetenvorstehers/in
b)         Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte
c)         Neufestsetzung der Zahl und/oder der Aufgabenbereiche der Ausschüsse
d)         Erhöhung oder Herabsetzung der Mitgliederzahl in den Ausschüssen

10.

Wahl der Ausschussmitglieder
(oder: Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren)

11.

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und                                        Stellvertreter

a)         Gemeindeverwaltungsverband Feldatal/Grebenau/Romrod/Schwalmtal
b)         Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
c)         ekom21 – KGRZ Hessen
d)         Wasser- und Bodenverband
e)         Umwelt- und Landschaftspflegeverband Alsfeld
f)         Seniorenbeirat des Vogelsbergkreises

12.

Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der                                          ehrenamtlichen Stadträte/innen

13.

Mitteilungen und Anfragen

Grebenau, den 09.04.2026

gez. Lars Wicke

Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen zum 23. Dezember 2025 entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen. Diese Änderung betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse.

Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.

Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, dass die Stadt Grebenau keine Kenntnis mehr über Feste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen erhält. Auch Polizei und weitere Behörden werden nicht vorab informiert.

Empfehlung der Stadt Grebenau

Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, empfiehlt die Stadt Grebenau insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.

Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.

Eine frühzeitige Abstimmung bietet fachliche Hinweise und Beratung, Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Lärm-, Verkehrs- oder Brandschutz), bessere Koordination mit Sicherheits- und Einsatzkräften, die Möglichkeit, organisatorische Risiken im Vorfeld zu reduzieren.

Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt.

Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz usw. unverändert fort.

Die Stadt Grebenau setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.

Am 19. Februar 2026 hätte Heinrich Peter Eifert seinen 100. Geburtstag gefeiert. Knapp 4 ½ Jahre nach seinem Tod gedenkt die Stadt Grebenau ihres verdienten Ehrenbürgers, der das musikalische und gesellschaftliche Leben unserer Stadt über Jahrzehnte hinweg geprägt hat.

Im Jahr 1960 gründete Heinrich Peter Eifert den Evangelischen Posaunenchor Schwarz und blieb bis 1997 sein Chorleiter. Bis zum Jahr 2003 bildete er mehr als 200 Jungen und Mädchen an Blechblasinstrumenten aus. Selbst mit 91 Jahren – bis 2017 – war er noch als aktiver Bläser in »seinem« Posaunenchor zu erleben, ehe er sich altersbedingt zurückzog. 1997 ehrte ihn der Chor mit dem Titel Ehrenchorleiter. Zwischen 1970 und 1976 leitete der leidenschaftliche Musiker zudem den Evangelischen Posaunenchor Udenhausen.

Fast ein halbes Jahrhundert stand er dem Evangelischen Damensingkreis Schwarz vor, außerdem führte er über 40 Jahre den Gesangverein „Eintracht“ Schwarz. Für diesen unermüdlichen Einsatz erhielt er 2004 auch hier die Ehrenchorleiter würde. Neben der Musik brachte sich Heinrich Peter Eifert von 1955 bis 1997 als Mitglied des Kirchenvorstand Schwarz ein und wurde anschließend zum Ehrenkirchenvorsteher ernannt.

1990 verlieh ihm das Land Hessen den Ehrenbrief, 1997 erhob ihn die Stadt Grebenau in den Stand des Ehrenbürgers. Die Diakonie Hessen zeichnete ihn 1999 mit dem Goldenen Kronenkreuz aus, 2005 folgte das Bundesverdienstkreuz – sichtbare Zeichen für sein unermüdliches Wirken zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Ob bei festlichen Gottesdiensten, Geburtstagsständchen, den geliebten Seniorennachmittagen in Schwarz und Wallersdorf oder bei unzähligen weltlichen Auftritten – wer Heinrich Peter Eifert begegnete, spürte seine Liebe zur Musik und zu den Menschen. Sein Dirigat vereinte Generationen; sein leiser Humor und seine offene Art machten ihn zum Vorbild für viele.

Das Andenken an Heinrich Peter Eifert mahnt uns, sein Vermächtnis wachzuhalten: Musik als verbindende Sprache zu pflegen, ehrenamtliches Engagement zu stärken und das menschliche Miteinander in unserer Stadt lebendig zu halten.

Wir verneigen uns voller Dankbarkeit vor einem großen Menschen und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Lars Wicke
Bürgermeister der Stadt Grebenau

Bürgermeister Lars Wicke (r.), Stadtverordnetenvorsteher Carsten Ritz (2. v. l.) und SPD-Fraktionsvorsitzender Steffen Krug (l.) verabschieden SPD-Mitglied Gerhard Agel, der 18 Jahre in der Stadtverordnetenversammlung aktiv war.

Grebenau – Grebenaus Stadtverordnetenversammlung hat den Haushalt 2026 mit Mehrheit beschlossen. Er sieht den Ausgleich des Fehlbetrags von 280000 Euro durch die vorhandenen Rücklagen vor. Dadurch wurde eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern zur Einnahmeverbesserung vermieden.

Wie in vielen anderen Kommunen im Vogelsbergkreis steht auch in Grebenau im Ergebnishaushalt unter dem Strich ein Defizit, hier in Höhe von rund 280000 Euro. Renate Herrmann, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler (FW), erinnerte in ihrer Rede zum Haushalt daran, dass schon im Finanzplan für 2025 Einsparungen vorgenommen wurden, ohne die das aktuelle Haushaltsdefizit deutlich höher ausgefallen wäre...

Quelle: Oberhessische Zeitung