Bauen im Raum Alsfeld, Lauterbach, Vogelsberg, Fulda

Neubaugebiet Grabborn – Ihr neues Zuhause in Grebenau im Vogelsbergkreis (Hessen)
Bürgermeister Lars Wicke
Willkommen!

Zentral und doch ruhig gelegen – das Neubaugebiet Grabborn in Grebenau bietet Ihnen den perfekten Mix aus Ruhe und Erreichbarkeit. Mitten in Deutschland gelegen, aber fernab des Lärms der großen Verkehrsströme, finden Sie hier ein idyllisches Wohnumfeld für Ihre Familie.

Zudem bietet Grebenau eine Kindergartenplatzgarantie für Ihre Kleinen.

Sichern Sie sich Ihr Grundstück in dieser einmaligen Lage! Aktuell bieten wir ein attraktives Programm an. Profitieren Sie von einer Förderung von bis zu 13.000 €. Damit erhalten Sie einen Bauplatz schon ab 31.590 Euro.

Wir freuen uns auf Sie!

Herzlichst,
Ihr Lars Wicke (Bürgermeister)

Beste Infrastruktur in unmittelbarer Nähe:
  • Supermarkt und Bäcker: 500 m
  • Metzger: 600 m
  • Grundschule: 800 m
  • Kindergarten: 2000 m
Ideale Verkehrsanbindung:

In nur 10 Minuten erreichen Sie drei Bundesautobahnen (A4, A5, A7) und in 30 Minuten den ICE-Bahnhof Fulda – so sind Sie stets flexibel und mobil.

Gesundheitsversorgung direkt vor Ort:

Ärzte, Zahnarzt, Apotheke und Physiopraxis befinden sich direkt in Grebenau.

Zukunftssicher mit Glasfaseranschluss:

Profitieren Sie von schnellem Internet und moderner Infrastruktur inmitten wunderschöner Natur.

Traumhafte Lage:

Die sonnige Südhanglage und Grundstücksgrößen zwischen 450 und 700 m² bieten viel Platz und Freiraum für Ihr Traumhaus auf einem der 32 Grundstücke.

Preislich attraktiv:

Nur 98 € pro Quadratmeter – sichern Sie sich Ihr Grundstück in dieser einmaligen Lage!

Jetzt Bauplatz sichern – schon ab 31.590 €

Grebenau startet Förderprogramm für Bauplätze im Neubaugebiet GrabBORN

Die Stadt Grebenau startet mit dem Förderprogramm „Turbo-Start“ eine attraktive Initiative für Bauherren und junge Familien. Ziel ist es, den Traum vom Eigenheim bezahlbarer zu machen und gleichzeitig die Entwicklung des Neubaugebietes GrabBORN weiter voranzubringen.

Dank einer Förderung aus dem Sondervermögen des Bundes stehen insgesamt 85.000 Euro zur Verfügung. Die ersten Käufer profitieren dabei besonders stark: Die ersten vier Kaufverträge werden mit jeweils 9.000 Euro gefördert. Zusätzlich erhalten Familien pro Kind weitere 2.000 Euro Zuschuss – maximal für zwei Kinder. Damit beträgt die maximale Förderung bis zu 13.000 Euro pro Bauplatz.

Auch die Kaufverträge fünf bis zehn erhalten noch eine Förderung in Höhe von jeweils 5.500 Euro.

Die Vergabe erfolgt nach Reihenfolge der notariellen Beurkundung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des wirksamen Kaufvertrages bei vollständigen Unterlagen.

Bürgermeister Lars Wicke: „Wir möchten Familien gezielt unterstützen und Grebenau als attraktiven Wohnstandort weiter stärken. Das Baugebiet GrabBORN verbindet naturnahes Wohnen mit guter Infrastruktur und hervorragender Verkehrsanbindung.“

Bereits der kleinste Bauplatz mit 455 m² kostet nur 44.590 Euro. Durch die maximale Förderung reduziert sich der effektive Einstiegspreis für Familien mit zwei Kindern sogar auf nur rund 31.590 Euro.

Besonderer Bonus für den ersten Käufer: Für den ersten Käufer eines Bauplatzes hält die Stadt eine besondere Idee bereit: Er oder sie erhält ein Vorschlagsrecht für den zukünftigen Straßennamen im Neubaugebiet.

Da nur die ersten zehn Kaufverträge gefördert werden, empfiehlt die Stadt allen Interessierten eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Stadtverwaltung Grebenau.

Haben Sie Fragen oder Interesse?

Wir sind gerne für Sie da:

Tel. 06646–970-12

E-Mail schreiben

Mehr zu Grebenau

FAQ

Wer kann die Förderung erhalten?

Alle privaten Käufer eines Bauplatzes im Baugebiet GrabBORN zur Eigennutzung.

Wie erfolgt die Vergabe?

Nach Reihenfolge der notariellen Kaufverträge.

Gibt es eine Frist?

Ja. Der Baubeginn muss innerhalb von 24 Monaten erfolgen.

Was passiert bei Verstoß gegen die Bedingungen?

Die Förderung kann anteilig zurückgefordert werden.

Kann ich die Förderung reservieren?

Nein. Maßgeblich ist ausschließlich die notarielle Beurkundung.