WILLKOMMEN IM GRÜNDCHEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bürgermeister der Stadt Grebenau begrüße ich Sie ganz herzlich auf unserer „Heimatseite“.

Egal ob als Bürger, Besucher, Urlauber oder potenzieller Neubürger, hier sollten sie alle benötigten Informationen finden und interessante Neuigkeiten erfahren. Sollten Fragen offen bleiben, sprechen sie bitte meine Mitarbeiter und mich an. Ich wünsche ihnen viel Freude beim virtuellen Rundgang durch unsere Stadt.

Ihr
Lars Wicke
Bürgermeister der Stadt Grebenau

Lars Wicke
Bürgermeister Lars Wicke

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Grebenau

ACHTUNG VORHERIGE TERMINVERGABE ERFORDERLICH!

Telefonisch sind wir unter der Rufnummer 06646 970-0 (Zentrale) bzw. die einzelnen Sachbearbeiter unter den bekannten Durchwahlen wie folgt erreichbar:

MO, DI, MI

08.30 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 16.00 Uhr

DO

08.30 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 18.00 Uhr

FR

08.30 bis 12.00 Uhr

Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung stehen wir Ihnen auch persönlich in der Verwaltung für Ihr Anliegen zur Verfügung.

Gruppenfoto Stadtverwaltung Grebenau

Ansprechpartner

Die Stadtverwaltung von Grebenau steht Ihnen gerne und hilfreich zur Seite.

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Leben

Im Gründchen lässt es sich gut leben - ländlich und mit guter Infrastruktur.

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Arbeiten

Wir bieten ein attraktives Umfeld für Handel und Gewerbe - für Bürger und Unternehmen.

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Rathaus Grebenau

Impressionen

Sehenswürdigkeiten und Naturschönheiten - Das Gründchen erleben.

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Kommunalwahl 2026

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AKTUELLES AUS GREBENAU

Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen zum 23. Dezember 2025 entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen. Diese Änderung betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse.

Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.

Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, dass die Stadt Grebenau keine Kenntnis mehr über Feste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen erhält. Auch Polizei und weitere Behörden werden nicht vorab informiert.

Empfehlung der Stadt Grebenau

Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, empfiehlt die Stadt Grebenau insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.

Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.

Eine frühzeitige Abstimmung bietet fachliche Hinweise und Beratung, Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Lärm-, Verkehrs- oder Brandschutz), bessere Koordination mit Sicherheits- und Einsatzkräften, die Möglichkeit, organisatorische Risiken im Vorfeld zu reduzieren.

Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt.

Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz usw. unverändert fort.

Die Stadt Grebenau setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.