WILLKOMMEN IM GRÜNDCHEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bürgermeister der Stadt Grebenau begrüße ich Sie ganz herzlich auf unserer „Heimatseite“.
Egal ob als Bürger, Besucher, Urlauber oder potenzieller Neubürger, hier sollten sie alle benötigten Informationen finden und interessante Neuigkeiten erfahren. Sollten Fragen offen bleiben, sprechen sie bitte meine Mitarbeiter und mich an. Ich wünsche ihnen viel Freude beim virtuellen Rundgang durch unsere Stadt.
Ihr
Lars Wicke
Bürgermeister der Stadt Grebenau
Kommunalwahl 2026
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AKTUELLES AUS GREBENAU
Wegfall der Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen zum 23. Dezember 2025 entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen. Diese Änderung betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse.
Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.
Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, dass die Stadt Grebenau keine Kenntnis mehr über Feste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen erhält. Auch Polizei und weitere Behörden werden nicht vorab informiert.
Empfehlung der Stadt Grebenau
Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, empfiehlt die Stadt Grebenau insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.
Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.
Eine frühzeitige Abstimmung bietet fachliche Hinweise und Beratung, Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Lärm-, Verkehrs- oder Brandschutz), bessere Koordination mit Sicherheits- und Einsatzkräften, die Möglichkeit, organisatorische Risiken im Vorfeld zu reduzieren.
Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt.
Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz usw. unverändert fort.
Die Stadt Grebenau setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.
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