WILLKOMMEN IM GRÜNDCHEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bürgermeister der Stadt Grebenau begrüße ich Sie ganz herzlich auf unserer „Heimatseite“.
Egal ob als Bürger, Besucher, Urlauber oder potenzieller Neubürger, hier sollten sie alle benötigten Informationen finden und interessante Neuigkeiten erfahren. Sollten Fragen offen bleiben, sprechen sie bitte meine Mitarbeiter und mich an. Ich wünsche ihnen viel Freude beim virtuellen Rundgang durch unsere Stadt.
Ihr
Lars Wicke
Bürgermeister der Stadt Grebenau

AKTUELLES AUS GREBENAU
Aus dem Rathaus - Wasserversorgung
Wasserversorgung im Gründchen
Eine Pflichtaufgabe der Stadt – emotionslos betrachtet
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Wasserversorgung im Gründchen stammt vielfach noch aus der Zeit vor der Gebietsreform.
Ausgangspunkt waren jeweils eigene Tiefbrunnen und Hochbehälter in Grebenau, Schwarz und Udenhausen. Wallersdorf und Hatterode werden bis heute von einem Wasserbeschaffungsverband versorgt und unterhalten gemeinsam einen Tiefbrunnen und einen Hochbehälter. Reimenrod, Eulersdorf und Bieben mit Merlos bauten ebenfalls Mitte der 1960 Jahre einen Tiefbrunnen und einen Hochbehälter zur Trinkwasserversorgung. Dieser Tiefbrunnen „Warthügel“ war 2014/2015 stark sanierungsbedürftig. Der Magistrat hat aus diesem Grund das Fachbüro Müller aus Grünberg beauftragt den Tiefbrunnen Warthügel zu untersuchen und eine Sanierung oder Stilllegung mit Versorgung mittels einer Druckleitung zu prüfen. Die Ergebnisse der Gegenüberstellung wurden am 22.04.2015 in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt und dann einstimmig an den Bauausschuss verwiesen. Der Bauausschuss hat sich dann am 10.07.2015 einstimmig für die Stilllegung des Tiefbrunnen Warthügel und für den Bau einer Druckleitung ausgesprochen. Am 15.07.2015 hat sich die Stadtverordnetenversammlung erneut mit dieser Thematik befasst. Im Protokoll dieser Sitzung ist zu lesen: Die Wasserversorgung der Warthügeldörfer (Bieben, Eulersdorf, Merlos, Reimenrod) soll in Zukunft über den Tiefbrunnen Grebenau erfolgen. Der Magistrat wird beauftragt alle nötigen Schritte einzuleiten und die Mittel in den Haushalt 2016 einzustellen. An dieser Sitzung haben 13 von 15 Stadtverordneten teilgenommen. 12 Stadtverordnete (5xSPD, 3xCDU, 2xGL, 2xFW) stimmten dem Beschluss zu. Lediglich ein Stadtverordneter stimmte gegen diesen Beschluss. Gemäß Hessischer Gemeinde Ordnung hat der Magistrat die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen. Dies hat der Magistrat getan.
Als weiterer Schritt zu einer besseren Versorgungssicherheit wurde im vergangenen Jahr die Verbindungsleitung zwischen dem Tiefbrunnen und Hochbehälter Grebenau komplett erneuert. Die Arbeiten stehen kurz vor der Fertigstellung. Das 1972 verbaute Rohrmaterial zeigte bei mehreren Leckagen Lochfraß und dies über die gesamte Länge.
Um die Versorgungssicherheit weiter zu erhöhen, streben viele Kommunen die Vernetzung der bestehenden Wasserleitungen zu Ringleitungen an. Bei Bedarf kann man dann von verschiedenen Brunnen Wasser in das Gesamtnetzt geben.
In einer Bauausschusssitzung am 15.09.2020 wurde durch das Planungsbüro Schott eine umfassende Betrachtung der Wasserversorgung vorgestellt und mögliche Schritte erläutert, die auch Ringleitungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit einschlossen. Auch dazu ist im Protokoll zu lesen: Bürgermeister Lars Wicke fügt hinzu, dass diese Maßnahmen noch nicht entschieden sind und zu gegebener Zeit noch näher betrachtet werden müssen.
Aufgrund der bestehenden Notwendigkeit wird der Hochbehälter Warthügel das nächste Projekt der Modernisierung der Wasserversorgungseinrichtungen sein. Aus diesem Grund hat sich der Bauausschuss am 09.10.2020 zu einem Ortstermin getroffen und sich durch das Planungsbüro Schott die baulichen und technischen Probleme aufzeigen lassen. Dazu steht im Protokoll: Die Kosten für eine Sanierung und einen Neubau werden ermittelt und gegenübergestellt. Erst danach wird eine Entscheidung gefällt. Dies wird dann eine der ersten Themen im neuen Bauausschuss nach der Wahl sein.
Alle weitern Überlegungen im Bereich der Wasserversorgung sind in einer sehr frühen „Überlegungsphase“ und werden in öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien erörtert und letztendlich beschlossen.
Bei allen Beschlüssen der städtischen Gremien ist nach HGO §92 auf einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den Steuergeldern zu achten. Sollten Sie Fragen zur Wasserversorgung oder anderen Themen haben, sprechen Sie mich bitte an. Tel. 9700.
Ihr
Lars Wicke
Bürgermeister der Stadt Grebenau
Wichtige Information!!
Wasserversorgung Grebenau - Stadt
Aktuell muss aufgrund eines Rohrbruchs das Wasser in Grebenau abgestellt werden.
Die voraussichtliche Dauer ist zurzeit nicht abzuschätzen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
gez. Wicke, Bürgermeister
Ihre Stimme zählt! Nehmen Sie an den Kommunalwahlen am 14. März teil!
Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,
die pandemiebedingten Einschränkungen durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben.
Wir können Ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen.
Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Die einzelnen Wahlräume in den 7 Wahlbezirken der Stadt Grebenau wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Durch die räumliche Größe und weitere organisatorische Maßnahmen ist es gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume werden am Wahltag regelmäßig gereinigt.
- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit.
Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch gerne einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen (Medizinische Masken, OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet.
AUSSCHLUSS VON JEDEM INFEKTIONSRISIKO – B R I E F W A H L beantragen!
Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie am einfachsten mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben.
Sie erhalten dann zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,
und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben.
In diesem Fall entstehen jedoch unnötige Kontakte und ein unnötiges, vermeidbares Infektionsrisiko!
Eine persönliche Antragstellung beim Wahlamt sollte daher nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden, z.B. aus zwingenden terminlichen Gründen.
Für die Antragstellung für einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen empfiehlt sich daher im Allgemeinen die Verwendung des Vordrucks, den die Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung erhalten. Wenn der Vordruck vollständig ausgefüllt ist, verfügt das Wahlamt über alle erforderlichen Daten und es kann eine zügige Bearbeitung/Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgen.
Die Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten bis spätestens zum 21.02.2021.
Die Durchführung der Kommunalwahlen ist für das Wahlamt sehr arbeitsintensiv.
Bitte beantragen Sie daher Briefwahlunterlagen frühzeitig – nicht erst kurz vor dem Wahltag!!
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt:
Wahlamt Stadt Grebenau
Herr Georg Müller
Telefon: 06646 / 97015
E-Mail: mueller@grebenau.de
Mit freundlichen Grüßen
DER MAGISTRAT DER STADT GREBENAU
Lars Wicke
Bürgermeister
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