WILLKOMMEN IM GRÜNDCHEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bürgermeister der Stadt Grebenau begrüße ich Sie ganz herzlich auf unserer „Heimatseite“.
Egal ob als Bürger, Besucher, Urlauber oder potenzieller Neubürger, hier sollten sie alle benötigten Informationen finden und interessante Neuigkeiten erfahren. Sollten Fragen offen bleiben, sprechen sie bitte meine Mitarbeiter und mich an. Ich wünsche ihnen viel Freude beim virtuellen Rundgang durch unsere Stadt.
Ihr
Lars Wicke
Bürgermeister der Stadt Grebenau

ONLINE-TERMINBUCHUNG
AKTUELLES AUS GREBENAU
Stadtverwaltung geschlossen
Die Stadtverwaltung Grebenau ist in der Zeit vom 23.12.2023 – 01.01.2024 geschlossen.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Nummer:
06646/970-0
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Ein "Stück Heimat" erwerben..
Weitere Informationen erhalten Sie unter den unten stehenden Links:
Link: Film 950 Jahre Grebenau/ Gemälde Lotti Frick
Link: Schwarz in Oberhessen / Mit der Postkutsche nach Grebenau
Ablesungen der Wasserzähler
Ab der Kalenderwoche 49 gehen Ihnen auf dem Postweg die Ablesekarten zur Übermittlung der Wasserzählerstände für die Verbrauchsabrechnung 2023 zu.
Wir bitten Sie um Selbstablesung und anschließende Übermittlung Ihres Wasserzählerstandes bis zum 01.01.2024
Sie können die Zählerstandmeldung gerne ONLINE abgeben.
Die Meldung erfolgt ganz einfach über den auf der Ablesekarte angedruckten QR-Code oder unsere Homepage:
www.grebenau.org
Wenn Sie uns Ihren Zählerstand ONLINE mitteilen, ist ein Zurücksenden der Ablesekarte nicht erforderlich.
Alternativ kann die Ablesekarte im Rathaus Grebenau eingeworfen werden. Eine Übermittlung Ihres Zählerstandes ist ebenfalls per
E-Mail an: michael.schlosser@der-gvv.de
oder per FAX an: 06636 91894-10 möglich.
Kurzer Hinweis: Die Zählerstände werden ohne Nachkommastellen erfasst. Bei den meisten Wasserzählern sind die (drei) Nachkommastellen rot hinterlegt.
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass mit Eintritt der kalten Jahreszeit die Gefahr besteht, dass die Wasserzähler durch Frosteinwirkung beschädigt werden. Durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Abdichten von Fenstern und Türen, ggf. Wassermesser isolieren) werden Frostschäden und damit Kosten für die Grundstückseigentümer vermieden.
Bei längerer Abwesenheit z. B. länger als 3 Tage, empfiehlt es sich, die Trinkwasseranlage abzusperren.
Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen eine angenehme Adventszeit.
Michael Schlosser und Bernd Lars Schmidt,
Finanzabteilung/Steueramt im Gemeindeverwaltungsverband